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Wohnriesterförderung sichern

Wohnriester

Nutzen Sie die staatliche Förderung z. B. für die Entschuldung eigenen Wohnraums!

Der Staat fördert mit dem Eigenheimrentengesetz (s. g. „Wohnriester“) umfangreich die Entschuldung Ihres eigenen Wohntraumes.

Hierzu gibt es sehr komplexe Produkte am Markt.
Durch „Wohnriester“ wird sowohl Eigenkapitalbildung ebenso gefördert, als auch die schnellere Tilgung Ihres Darlehens.

Beide Varianten müssen auf Ihre persönliche Lebenssituation abgestimmt werden. Wir nehmen uns die Zeit, für Sie und Ihre Familie eine wohldurchdachte Lösung zu finden.

Hier ein Beispiel, wie sich der „Wohnriester“ u. a. auf Ihre Entschuldung auswirken kann:

Die Sparraten und staatlichen Riesterzulagen fließen als direkte Tilgungsleistung direkt in Ihr Baudarlehen und verringern die Zinskosten und die Gesamtlaufzeit des Darlehens. Bei 100.000 EUR Darlehenssumme kann ein Arbeitnehmer mit 2 Kindern eine um 59 Monate verkürzte Tilgungsdauer erreichen, einen Zinsvorteil von 18.507 EUR verbuchen und insgesamt 13.550 EUR vom Staat erhalten.

Sie können uns einfach anrufen und die kostenfreie Erstberatung in Anspruch nehmen oder das Antragsformular online ausfüllen und per Fax an uns senden. Finanzierungsangebot anfordern

Telefon: 0351-2 61 13 89 / Fax: 0351-2 61 13 90

Ihre Baufinanzierung bietet Ihnen keine Standardfinanzierungsangebote. Sie erhalten bei uns ihre Baufinanzierung so individuell und persönlich, wie Sie.

Für die angezeigten Topzinsen wurde folgende Beispielfinanzierung hinterlegt: 200.000 Euro Darlehenssumme für den Kauf einer Immobilie, nachhaltiger Objektwert von mindestens 450.000 Euro, 1% Tilgung, keine Sondertilgung, für eine selbstgenutzte Immobilie, mit erstrangiger Grundschuldabsicherung, einwandfreier Einkommens- und Vermögenssituation, Sie befinden sich in einem gesicherten Angestelltenverhältnis und das Darlehen wird in einer Summe ausgezahlt.

Für Ihre persönliche Finanzierung fragen Sie nach Ihrem persönlichen Angebot mit unserer   Finanzierungsanfrage.